Zuletzt bearbeitet von tango-tiger am 11.09.2008 · 11:55 , insgesamt einmal bearbeitet __________________________ „Meine Kredite sind eure Schulden“...Stinnes
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#2 Titel: pendler, fahrtkosten, finanzamt
Steuertipps für Pendler
Chancen nach Verfassungsgerichts-Urteil wahren
Von Philip Banse
Kippt das Bundesverfassungsgericht die Abschaffung der Pendlerpauschale? Nach der mündlichen Verhandlung des Gerichts hoffen viele Pendler wieder auf eine günstigere steuerliche Behandlung. Wer eine Steuererklärung abgegeben hat oder noch abgibt, könnte vom Urteil des Gerichts profitieren, das noch in diesem Jahr erwartet wird.
Für die ersten 20 Kilometer zur Arbeit gibt es keine Pendlerpauschale von 30 Cent je Kilometer - Pendler, die sich damit abfinden können, eventuell zu viel gezahlte Steuern erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück zu bekommen, können sich dieser geltenden Rechtslage bedenkenlos fügen. Machen müssen sie dafür nichts. Das Finanzamt wird die Entfernungspauschale für diese ersten 20 Kilometer nicht vom zu versteuernden Einkommen abziehen, so wie es jetzt Gesetz ist, sagt Aenne Riesenberg von Finanztest:
Wenn jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Streichung der ersten 20 Kilometer nicht verfassungsgemäß ist, dann muss mir das Finanzamt die Steuer erstatten, die es mir jetzt zu viel genommen hat.
Dies unter einer Voraussetzung: Die Pendler reichen für 2007 auf jeden Fall eine Steuererklärung ein. Dort sollten Werbungskosten - also auch Kilometer und Fahrtkosten - in voller Höhe angeben sein. Und zwar auch dann, wenn die Fahrtstrecke zur Arbeit weniger als 20 Kilometer weit ist, der Steuerzahler also nach geltender Rechtslage nichts vom Finanzamt zurück zu erwarten hat. Nur so können Pendler sicher sein, dass sie Steuern zurück bekommen, wenn das Bundesverfassungsgericht die jetzige Regelung kippt, sagt Bettina Bethge, stellvertretende Bundesgeschäftführerin der Bundessteuerberaterkammer:
Wenn sie feststellen, dass sie in der Steuerklärung 2007 nicht die vollen Kilometer angegeben haben, sondern im Hinblick darauf, dass Sie davon ausgehen mussten, die ersten 20 Kilometer werden nicht anerkannt, überhaupt keine Angaben gemacht haben, dann lohnt sich jetzt ein Einspruch - wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Diese Einspruchfrist läuft einen Monat nach Eingang des Steuerbescheids ab. Pendler, die nicht auf eine eventuelle Steuerrückzahlung warten wollen, haben die Möglichkeit, durch einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte schnell in den Genuss niedrigerer Steuern zu kommen, sagt Aenne Riesenberg von Finanztest. Sie können beantragen, dass das Finanzamt ihnen vorläufig - entgegen der geltenden Rechtslage - auch die ersten 20 Kilometer zur Arbeit anrechnet. Das haben Gerichte entschieden.
Das muss das Finanzamt tun und das macht es auch. Allerdings ist es so: Wenn das Bundesverfassungsgericht negativ entscheidet, dass ich dann die sämtliche Steuererstattung, die ich bekommen habe, zurückzahlen muss - plus Zinsen.
Und der Zinssatz beträgt immerhin sechs Prozent. Wer dieses Risiko nicht scheut und darauf spekuliert, dass die Verfassungsrichter die jetzige Regelung kippen, kann sich also vom Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Die Frist für diesen Antrag läuft am 30. November ab.