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tango-tiger 
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#1 Beitrag Titel: recht arbeitsrecht gerichtsurteile Antworten mit Zitat   
Montag, 25. August 2008 13:00 Uhr
Urteil: Keine sofortige fristlose Entlassung, wenn während der Arbeitszeit Privates erledigt wird
Die Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht eine sofortige fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem heute bekanntgewordenen Urteil. Danach verletzt ein Arbeitnehmer in diesem Fall zwar seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Zunächst sei eine erfolglose Abmahnung erforderlich, bevor der Arbeitgeber kündigen dürfe.(Urteil vom 10.7.2008 - Az.: 10 Sa 209/08 ) .

http://www.dradio.de/nachrichten/200808251300/8


Zuletzt bearbeitet von tango-tiger am  25.08.2008 · 13:04 , insgesamt 2-mal bearbeitet

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"Die Entscheidung fürs Konventionelle raubt ihnen ihr Feuer."

viel spaß im leben eurer wahl!
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tango-tiger 
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#2 Beitrag Titel: Antworten mit Zitat   
ät heinrich, wenn du nicht schon einen rechtsordner hast, dann ist das jetzt der startschuß dafür.

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heinrich_find 
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#3 Beitrag Titel: Antworten mit Zitat   
okay machen wir

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sir prof. dr. heinrich find, herzog von marlboro, großmogul von abessien, kaiser von china, beschützer der krone, retter der menschheit, herrscher der dunkeln seite der macht, erlöser der welt, botschafter des friedens, reichsobertrainer
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tango-tiger 
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#4 Beitrag Titel: Antworten mit Zitat   
und promt kommt "anständige" werbung, die ich brav anklicke.

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tango-tiger 
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#5 Beitrag Titel: umweltrecht streikrecht bankenrecht Antworten mit Zitat   
tango-tiger hat folgendes geschrieben:
und promt kommt "anständige" werbung, die ich brav anklicke.


und wieder patnervermittlung... Sehr glücklich

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tango-tiger 
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#6 Beitrag Titel: screenshot nicht zulässig vor gericht Antworten mit Zitat   
http://www.stadtagenten.net/ftopic4431-67.html

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tango-tiger 
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#7 Beitrag Titel: internetrecht Antworten mit Zitat   
Schlechte Zeiten für Abmahner
Von Richard Meusers

Schluss mit dem Abkassieren bei Bloggern und Forenbetreibern: Ein Gericht verneint die Pflicht zur Vorabprüfung von Leser-Kommentaren. Außerdem: Herrenlose Notebooks, Israel bastelt an zentraler Biometriedatenbank, Scotty schafft es nicht ins All. Das und mehr im Überblick.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,569881,00.html

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tango-tiger 
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#8 Beitrag Titel: steuernummer klage datenklau datensalat Antworten mit Zitat   
"Datenschutz
Musterklage gegen einheitliche Steuernummer eingereicht
© ZEIT ONLINE, dpa 24.8.2008 - 17:05 Uhr

Gegner der neuen Identifikationsnummer für alle Bundesbürger machen ernst. Der Rechtsstreit könnte bis vor das Bundesgericht gehen "

http://www.zeit.de/online/2008/35/musterklage-steuernummer-koeln

Az: 2K 2822/08

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tango-tiger 
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#9 Beitrag Titel: online recht internet rechtssprechung Antworten mit Zitat   
"In diesem Bereich der Website stehen Ihnen der quickAdvi§er® mit interaktivem Rechtsrat, sowie aktuelle Urteile aus den Bereichen IT, Telekommunikation und Medien zur Verfügung. Sie können auf viele Veröffentlichungen von uns im Volltext zugreifen und eine Liste mit Vorträgen, die wir halten, einsehen. Einige Kurzvorträge können Sie auch online als Video betrachten. Außerdem finden Sie hier eine umfangreiche Zusammenstellung von nützlichen juristischen Links."



http://www.barkemeyer.de/deutsch/rechtonline/index.html


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war dieses zitat jetzt zulässig?

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heinrich_find 
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#10 Beitrag Titel: fitness, training, knebelveträge Antworten mit Zitat   
Verbot rechtswidrig
Eigene Getränke im Fitnessstudio

Fitnessstudios dürfen ihren Mitgliedern die Mitnahme eigener Getränke nicht grundsätzlich verbieten. Studios, die in ihrer Hausordnung oder in den Mitgliedsverträgen entsprechende Klauseln haben, setzten sich über die geltende Rechtsprechung hinweg, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin. Sie hatte im vergangenen Jahr am Landgericht Berlin erfolgreich gegen mehrere Studiobetreiber geklagt, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Mitbringen eigener Getränke verboten hatten (Az.: 26 O 365/06).

Trotzdem registrieren die Verbraucherschützer, dass gerade in Berlin wieder einige Sportstudios zur alten Praxis zurückkehren. In diesen Fällen sollten Verbraucher die Verbraucherzentrale informieren und eine Kopie ihres Vertrags einreichen.
Adresse:
http://www.n-tv.de/1018331.html

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#11 Beitrag Titel: filesharing, unberechtigte anzeige, ankalge falsch Antworten mit Zitat   
unter diesem link gibt es noch ein paar hinweise:

http://www.kanzlei-ruhland.de/aktuelles.htm


19.12.2007 AG Hamburg – Altona - Bahnbrechende Entscheidung zu Thema „Filesharing“

Zum Thema „Filesharing“ kommt nun eine wichtige Entscheidung vom Amtsgericht Hamburg-Altona (Urteil vom 11.12.2007 (Az: 316 C 127/07). Der dieser Entscheidung zu Grunde liegende Fall betraf einen von der Kanzlei Rasch im Namen von Rechteinhaber Abgemahnten. Dieser hatte, wie so viele Betroffene, ein nahezu standardisiertes Abmahnschreiben erhalten, in dem ihm vorgeworfen wurde, eine große Zahl von Musiktiteln verbreitet zu haben.

Auch hier war die Vorgehensweise der Rechteinhaber und der Rechtsanwaltskanzlei Rasch dieselbe wie bisher. Es wurde eine IP-Adresse ermittelt. Daraufhin wurde in diesem Fall bei der Staatsanwaltschaft Dortmund Strafantrag gegen Unbekannt erstellt und die Staatsanwaltschaft ermittelte den hier Betroffenen. Tatsächlich stellte sich jedoch heraus, dass die von den Rechtsanwälten Rasch im Namen des Rechteinhabers an die Staatsanwaltschaft weitergegebene IP-Adresse tatsächlich nie zu Urheberrechtsverletzungen genutzt wurde. Sondern es war schlicht und ergreifend zu einem Zahlendreher gekommen. Aus einem Versehen war die falsche IP-Adresse an die Staatsanwaltschaft herausgegeben worden. Die betroffene Anschlussinhaberin, gegen die nunmehr zu Unrecht ermittelt wurde, und die sich auch zu Unrecht abgemahnt fühlte, drehte nunmehr den Spieß um und verklagte die Rechteinhaber auf Schadensersatz, insbesondere auf Bezahlung des eigenen Anwalts. Die Betroffene hatte sich wegen des unberechtigten Ermittlungsverfahrens und der unberechtigten Abmahnung eines eigenen Rechtsbeistands bedient. Insgesamt machte die Betroffene Ansprüche von 4.063,95 € nebst Zinsen geltend. Die durch die Rechtsanwälte Rasch vertretenen Rechteinhaber verweigerten die Zahlung. Nun hat das Amtsgericht Hamburg-Altona in der ersten Instanz der von der Abmahnung Betroffenen Recht gegeben und ihr den entsprechenden Zahlungsanspruch zugesprochen.

Das Gericht sieht in der Erhebung und in der Aufrechterhaltung des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung einen schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Insbesondere der falsche Vorwurf der strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverletzung sei eine erhebliche Ehrverletzung – so das Gericht. Weiter führt das Gericht aus, dass der objektive Tatbestand der Beleidigung dann erfüllt sei, wenn entsprechende Äußerungen lediglich dem Betroffenen gegenüber und nicht in der Öffentlichkeit geäußert würden.

Einen noch wesentlicheren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen sieht das Gericht jedoch in der Höhe der zu Unrecht gemachten Forderungen. So handelt es sich bei den von den Rechtsanwälten Rasch und den Rechteinhabern geforderten vergleichsweise zu zahlenden 4.000 € um einen Betrag „der dem mehrfachen des Nettomonatslohns eines abhängig Beschäftigten entspricht“.

Auch das AG Hamburg-Altona sagt in diesem Zusammenhang etwas zu der bereits vom Landgericht Mannheim und Landgericht München behandelten Frage der Haftung des Telefonanschlussinhabers für die Urheberrechtsverletzung durch Dritte. So spricht das AG Hamburg-Altona, insbesondere auf die Rechtsanwälte Rasch gerichtet, aus: „(…) Denn gegen den Störer, der selbst nicht schuldhaft gehandelt hat, besteht nach gefestigter und zutreffender Rechtsprechung der Obergerichte kein Schadensersatzanspruch sondern lediglich ein Unterlassungsanspruch (…). Die Prozessbevollmächtigten können sich daher nicht darauf berufen, mit der Inanspruchnahme der Klägerin als Anschlussinhaberin habe sie nur als Störer in Anspruch genommen werden sollen“.

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